ab 11 Uhr geöffnetSchlossplatz 102977 HoyerswerdaTel.: +(0) 3571 209 37 500
  • Schloss & Stadtmuseum Hoyerswerda

Wenn Karten reden könnten… – Vorstellung der Publikation und Forschungsergebnisse zur Kartensammlung des Stadtmuseums

Seit über einem Jahr wurde im Stadtmuseum Hoyerswerda interdisziplinär in der Kartensammlung geforscht. Gemeinsam mit Studentinnen und Kolleginnen wurden den alten Lausitzer Landkarten und Hoyerswerdaer Stadtplänen viele Geheimnisse entlockt. Nun werden die Forschungsergebnisse und die entstandene Publikation der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studentinnen und Forscher halten Vorträge und beleuchten die alten Karten und Pläne von ganz unterschiedlichen Perspektiven.

 

Programm

15.00 Uhr     Begrüßung Kerstin Noack (Leitung Schloss & Stadtmuseum Hoyerswerda)

Einführung und Probleme des interdisziplinären Forschungsprojektes Marcel Steller M.A. (Stadthistoriker, Projektleitung)

Von Landschaftswandel bis Grenzregion – Was Karten über die Identität des Lausitzer Seenlandes aussagen, Sandra Flöter B.Sc. (Universität Greifswald)

Fische und Flüsse – Natur in der Geschichte der Lausitz – Nienke Tesselaar M.A. (Universität Wageningen/ Niederlande)

Nomen est Omen – Von der Bedeutung unserer Ortsnamen Lena Friedek (Universität Konstanz)

16.20 Uhr     PAUSE mit Kaffee und Kuchen

16.40 Uhr     Von Vergessenem und Wiederentdecktem – Eine Spurensuche anhand archäologischer Karten aus dem Nachlass Dameraus Magdalena Schaffer M.A. (Archäologin)

Karten als Wissensspeicher – Kulturgeschichtliche Ansätze der Karteninterpretation Marcel Steller M.A. (Stadthistoriker, Projektleitung)

Vorstellung der Publikation

Fragen und Abschlussdiskussion

Moderation:       Marcel Steller, Projektleiter/ Leiter Stadtmuseum Wittenberge
Eintritt: frei

Bildmaterial – Urheberrecht:
Sandra Flöter (akademische Praktikantin im Stadtmuseum) und Marcel Steller beim beforschen des Kartenbestandes im Stadtmuseum: © Stadtmuseum Hoyerswerda


Bebauungsplan der Stadt Hoyerswerda, 1907: © Stadtarchiv Hoyerswerda

„Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“